Einzelprojektförderung, einjährige Spielstättenförderung und Einstiegsförderung für 2016 ausgeschrieben - Aviva - Berlin Online Magazin und Informationsportal für Frauen aviva-berlin.de Women + Work



AVIVA-BERLIN.de im November 2024 - Beitrag vom 05.06.2015


Einzelprojektförderung, einjährige Spielstättenförderung und Einstiegsförderung für 2016 ausgeschrieben
AVIVA-Redaktion

Privatrechtlich organisierte Theater bzw. Theater- und Tanzgruppen können sich bis zum 30. Juni 2015 um Einzelprojektförderung, einjährige Spielstätten- und Einstiegsförderung für 2016 bewerben




Im Rahmen der Einzelprojektförderung kann Theatern oder Theater-/Tanzgruppen ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Inszenierungsvorhaben bzw. zu Wiederaufnahmen und Weiterentwicklungen von bereits bestehenden Produktionen gewährt werden.

Der/die Antragsteller/in muss mindestens eine Produktion erarbeitet und in Berlin gezeigt haben, die beim Publikum und Kritik auf Interesse gestoßen ist.

Dem Antrag sind beizufügen:

a) Unterlagen über die bisherige künstlerische Tätigkeit des/der Antragsteller/in und ihre Aufnahme bei Publikum und Kritik,

b) Angaben darüber, welches künstlerische Projekt vorgesehen ist wie es realisiert werden soll, bei Wiederaufnahmen Dokumentationen der erfolgreichen Erstaufführung und ihrer Aufnahme bei Publikum und Kritik.

Beantragt werden können inszenierungsgebundene Sach- und Personalkosten bis zum Tag der Premiere. Aufführungskosten sind in der Regel nicht zuwendungsfähig.

Die einjährige Spielstättenförderung kann beantragt werden für:

investive Zuschüsse zum Ausbau, zur Erhaltung und Ausstattung von Auftritts- und/oder für Produktionsorten und/oder Betriebszuschüsse für solche Einrichtungen

Der Antrag muss eine genaue Darstellung darüber enthalten, für welche Nutzungsart die Spielstätte bestimmt ist und mit welcher Inanspruchnahme durch welche Nutzer_innen zu rechnen ist. Ferner ist ihm beizufügen:

a) für investive Zuschüsse ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan

b) für Betriebskostenzuschüsse eine Aufwands- und Ertragsrechnung

Die Einstiegsförderung kann von

1. Berufseinsteiger_innen, die eine professionelle Ausbildung im Bereich der darstellenden Kunst abgeschossen haben,
2. Quereinsteiger_innen, die die professionelle künstlerische Qualität ihrer Arbeit im Bereich der darstellenden Kunst nachweisen,
3. Berufsumsteiger_innen, die bereits künstlerisch im Bereich der darstellenden Kunst tätig waren (z.B. als Tänzer_in oder Schauspieler_in) und als künstlerisch Verantwortliche (z.B. Regisseur_innen oder Choreograph_innen) arbeiten wollen, wenn sie bisher noch keine Förderung von der Senatskulturverwaltung erhalten haben, beantragt werden.

Die Einstiegsförderung wird als Stipendium gewährt. Das Stipendium wird maximal bis zu einer Höhe von 8.000,00 € gewährt.

Dem Antrag sind beizufügen:

1. für Berufseinsteiger_innen: einschlägige Zeugnisse und die Dokumentation einer Arbeit im Bereich der darstellenden Kunst,
2. für Quereinsteiger_innen: der Nachweis professioneller Qualität im Bereich der darstellenden Kunst durch die Dokumentation einer Arbeit im Bereich der darstellenden Kunst, geeignete Arbeitsproben bzw. einschlägige Referenzen,
3. für Berufsumsteiger_innen: der Nachweis ihrer Eignung durch die Dokumentation einer Arbeit im Bereich der darstellenden Kunst, geeignete Arbeitsproben bzw. einschlägige Referenzen.

Die Vergabe der Mittel für die Einzelprojektförderung, einjährige Spielstättenförderung und Einstiegsförderung erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen einer Jury.

Das elektronische Antragsformular und alle Anlagen können online an die Berliner Kulturverwaltung abgesendet werden. Eine zusätzliche Abgabe von Unterlagen in Papierforum ist nicht notwendig.

Das Online-Formular sowie das Informationsblatt zur Ausschreibung finden Sie unter:

formular.berlin.de


Die Bewerbungsfrist endet am 30. Juni 2015 um 24.00 Uhr.


Quelle:
Pressestelle Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten


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Beitrag vom 05.06.2015

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